Die Web-Anwendung KaVKA-42.BV dient der Anzeige von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern gemäß § 13 der 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Kühltürme - 42. BImSchV).
Die Anzeigepflicht nach § 13 der 42. BImSchV tritt am 19.07.2018 in Kraft. Bestandsanlagen sind gegenüber der zuständigen Behörde spätestens bis zum 19.08.2018 anzuzeigen. Weitere Fristen für die Anzeige einer Neuanlage, der Änderung oder Stilllegung einer Anlage sowie des Betreiberwechsels ergeben sich aus § 13 der 42. BImSchV.
Um eine Anlage anzuzeigen, ist zunächst eine Registrierung im System KaVKA-42.BV erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung können die Stammdaten der Arbeitsstätte (des Standorts der Anlage) sowie der Anlage erfasst und die Anzeige an die zuständige Behörde übermittelt werden.
Tipps zur Registrierung und Anmeldung
Weitere Informationen zur Bedienung von KaVKA-42.BV durch den Betreiber
Erste Schritte für das Anzeigen der Neu- und Bestandsanlagen
Sollten Sie weitergehende Fragen zur Registrierung und Anmeldung (z.B. Benutzername vergessen) oder zur Datenerfassung haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihr Bundesland zuständige Behörde.
Weitere Informationen zu Ansprechpartnern in den zuständigen Behörden im Bundesland